Spenden

Danke für Ihr Interesse …

… denn schon dies ist eine Form der Hilfe! Da uns unter anderem das Bewusstsein für und der offene Umgang mit psychisch Erkrankten am Herzen liegt.

Die Eckhard Busch Stiftung freut sich über jede Form der Unterstützung, denn damit werden die Idee und das Gedankengut der Stiftung sowie deren Zweck nachhaltig gefördert. Wir fühlen uns geehrt, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken und uns auch in finanzieller Hinsicht unterstützen. Wir fühlen uns verpflichtet diese Unterstützung nach bestem Wissen und Gewissen dem Stiftungszweck zuzuführen.

Ob Zustiften, Spenden oder Gründen einer Treuhandstiftung, zu Lebzeiten oder testamentarisch – welche Fragen Sie auch haben, wir beraten Sie gern oder vermitteln Sie auf Wunsch an kompetente Experten weiter.

Und wir freuen uns, wenn Sie über uns sprechen und damit unsere Gedanken und Ziele in die Welt tragen! Danke!

Spenden

Noch einfacher gemacht!

Nun wird das Spenden an unsere Stiftung noch einfacher: Mit unserer direkten Verlinkung zum Spendenbutton via Paypal.

Ihre Möglichkeiten

Jetzt spenden!

Mit einer Spende unterstützen Sie den Stiftungszweck unmittelbar, indem die Mittel direkt zur Verfügung stehen und damit in unsere aktive Projektarbeit einfließen. Die Spende kann – soweit gewünscht – auch zweckgebunden für ein konkretes Projekt erfolgen. Ihre Spende kann dabei direkt online, einmalig oder regelmäßig per monatlicher Lastschrift (beachten Sie bitte den maximalen Betrag) oder per Überweisung erfolgen.

Möchten Sie gezielt ein bestimmtes unserer Projekte unterstützen, z.B. durch die Übernahme einer Patenschaft? Sprechen Sie uns gerne an!

Vielen Dank für die Unterstützung!

SPENDEN- UND STIFTUNGSKONTO

Eckhard Busch Stiftung
UBS Deutschland AG
Stiftungskonto (Spende):
IBAN: DE34 5022 0085 2500 0010 26
SWIFT-BIC: SMHBDEFF

Stiftungskonto (Zustiftung):
IBAN: DE29 5022 0085 2500 0010 19
SWIFT-BIC: SMHBDEFF

PAYPAL

Per Paypal können Sie an folgende Adresse spenden: info(at)eckhard-busch-stiftung.de
Oder indem Sie den folgenden Button klicken:

Wir senden Ihnen gerne faltbare Spendenboxen aus Pappe zu, wenn Sie diese auf einer Veranstaltung oder in Ihrem Geschäft aufstellen und so Spenden für uns sammeln möchten. Melden Sie sich bei Interesse unter:

Tel. 02 21 / 50 60 87-58 oder info@eckhard-busch-stiftung.de

Werden Sie PartnerIn der Eckhard Busch Stiftung

Mit einer Partnerschaft unterstützen Sie die Eckhard Busch Stiftung und setzen sich so dauerhaft für die Entstigmatisierung und die Unterstützung von psychisch erkrankten Menschen ein. Als Dankeschön senden wir Ihnen eine Urkunde als Anerkennung für die Partnerschaft und einen kleinen Willkommens-Gruß.

Sie entscheiden, welchen Beitrag (ab 5 Euro) Sie monatlich spenden möchten und ob Sie monatlich oder jährlich bezahlen. Natürlich können Sie die Partnerschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen wieder beenden.

Jetzt Antrag ausfüllen und PartnerIn werden!

Wir bitten um Beachtung, dass die Partnerschaft nicht automatisch zur Durchführung von Veranstaltungen, Werbung etc. im Namen der Stiftung berechtigt. Hierfür bedarf es einer ausdrücklichen Genehmigung und vorherigen Abstimmung mit der Eckhard Busch Stiftung.

Mit besonderem Grund kann die Partnerschaft seitens der Eckhard Busch Stiftung ebenfalls gekündigt werden.

Feiern Sie bald einen runden Geburtstag, ein Jubiläum oder einen anderen besonderen Anlass? Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass Sie diesen Anlass nutzen können, um Gutes zu tun? Laden Sie einfach Ihre Gäste ein, anstelle von Geschenken an die Eckhard Busch Stiftung zu spenden.

Steht in Ihrem Unternehmen/Ihrer Stiftung ein Jubiläum oder ein anderer besonderer Anlass an? Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, dass Sie diesen Anlass nutzen können, um unsere Arbeit zu unterstützen? Bitten Sie einfach Ihre Gratulanten anstelle von Präsenten um eine Spende oder eine Zustiftungan die Eckhard Busch Stiftung.

Nehmen Sie das Fest der Nächstenliebe zum Anlass, unsere gemeinnützige Arbeit zu unterstützen. Beispielsweise indem Sie unsere Weihnachtskarten verschicken. Bei einer Stückzahl ab 100 bedrucken wir diese gerne mit einem Firmen-/Stiftungslogo. Oder bitten Sie Kunden, Mitarbeiter, Freunde, Verwandte oder die Öffentlichkeit um eine Spende oder Zustiftung an die Eckhard Busch Stiftung anstelle von Weihnachtspräsenten.

Der Abschied von einem geliebten Menschen ist ein sehr trauriger Anlass. Sie können diesen nutzen, um im Sinne der/s Verstorbenen etwas Gutes zu tun. Als Hinterbliebene können Sie die Trauergäste anstelle von Blumen oder Kränzen um Spenden an die Eckhard Busch Stiftung bitten und so unsere Arbeit für psychisch erkrankte Menschen unterstützen.

Ihr Testament ist Ihr letzter Wille. Sie können diesen nutzen, um Gutes zu bewirken, indem Sie neben Ihnen nahestehenden Menschen die Eckhard Busch Stiftung in Ihrem Testament bedenken. Auf diese Art helfen Sie, Veränderungen zu schaffen und die belastende Situation von Menschen mit psychischen Erkrankungen zu verbessern.

Eine Zustiftung zu Lebzeiten oder von Todes wegen erhöht das Grundstockvermögen der Stiftung und trägt dadurch nachhaltig zur Erfüllung des Stiftungszwecks bei, da das Grundstockvermögen einer Stiftung immer erhalten bleiben muss. Die Stiftung profitiert auf diesem Wege dauerhaft von den zusätzlichen Erträgen des von Ihnen zugewendeten Kapitals, die dann über Generationen für die Stiftungszwecke eingesetzt werden können.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Gründung einer treuhänderischen (unselbständigen) Stiftung unter dem Dach der Eckhard Busch Stiftung möglich. Sie genießen hierbei als Stifterin/Stifter alle rechtlichen und steuerlichen Vorteile einer eigenen Stiftung, insbesondere kann die Treuhandstiftung Ihren Namen tragen, jedoch übernehmen wir für Sie die Verwaltung und das operative Geschäft. Nehmen Sie hierzu bitte Kontakt mit dem Vorstand auf.


Informationen zu ihrer spende

Zuwendungsbescheinigung
Selbstverständlich erstellt die Stiftung Zuwendungsbescheinigungen für Spenden sowie für Zustiftungen (gemäß § 10 b EStG – steuerbegünstigte Zwecke).

Bis zu einer Spendensumme von 300 € werden nicht automatisch Zuwendungsbescheinigungen erstellt. Wenn Sie Ihre Spende für steuerliche Zwecke dokumentieren möchten, reicht dazu die untenstehende Bescheinigung (Vereinfachter Nachweis für Zuwendungsbescheinigungen) in Verbindung mit einem entsprechenden Nachweis über die geleistete Zahlung (Kontoauszug) aus. Sollten Sie dennoch eine personalisierte Zuwendungsbescheinigung wünschen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Für alle Spenden oder Zustiftungen, die höher sind als 300 €, werden automatisch Zuwendungsbestätigungen erstellt, bitte geben Sie dazu im Betreff Ihre vollständige Adresse an.

Steuern
Der Staat honoriert das finanzielle Engagement für eine gemeinnützige Stiftung wie die Eckhard Busch Stiftung in besonderem Maße.

Steuerliche Vorteile für Spender und Stifter:

  • Für Spender und Stifter gilt, dass die Zuwendung zur Förderung gemeinnütziger Zwecke jährlich bis zu 20 Prozent Ihrer gesamten Jahreseinkünfte steuerlich absetzbar ist.
  • Unternehmen haben auch die Möglichkeit bis zu 4 Promille der Summe aus Jahresumsatz und -gehältern als Sonderausgabe geltend zu machen.
  • Privatpersonen und Unternehmen können zusätzlich Zuwendungen in den Grundstock der Stiftung bis zu 1 Mio. Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren steuerlich geltend machen.

Die Eckhard Busch Stiftung ist gemeinnützig und daher u. a. von der Körperschaft-, Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. Das gestiftete Vermögen geht ohne steuerliche Abzüge an die Stiftung und kommt so den Stiftungszwecken zugute. Die jährlichen Erträge werden ebenfalls nicht besteuert, sondern können in vollem Umfang für Projekte ausgegeben werden, die unserem gemeinnützigen Stiftungszweck dienen.