Erklärung zur Barrierefreiheit

Eckhard Busch Stiftung ist bemüht, die Website barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in der jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt ausschließlich für die Internetseite www.eckhard-busch-stiftung.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Internetseite www.eckhard-busch-stiftung.de ist mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) weitestgehend vereinbar.

Die Seiten sind strukturiert mittels Überschriften, Absätzen und anderen Gestaltungselementen. Die konsequente Verwendung der passenden Elemente ermöglicht es Nutzerinnen und Nutzern, die Inhalte der Website auch über Hilfsmittel wie Bildschirmlesegeräte (Screenreader) zu erfassen. Die gesamte Seite ist sowohl per Maus als auch Tastatur bedienbar. Dennoch können an einzelnen Stellen noch Barrieren bestehen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die technischen Maßnahmen zur Barrierefreiheit orientieren sich an den Richtlinien der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 mit den Konformitätsstufen A und AA. Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt barrierefrei. Eine Verbesserung ist fortlaufend geplant.

a) Unvereinbarkeit

  • Es können Farb-Kombinationen auftreten, deren Kontrastverhältnis nicht vollständig den Anforderungen entspricht (WCAG 1.4.3 – Kontrast Minimum).
  • Einzelne Bedienelemente sind nicht korrekt zugeordnet oder beschriftet.

b) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs der Rechtsvorschriften

  • Zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden.

c) Unverhältnismäßige Belastung

  • Eingebettete Videos, die auf der Plattform YouTube veröffentlicht wurden, verfügen teilweise nicht über Audiodeskriptionen (WCAG 1.2.5 – Audiodeskription für aufgezeichnete Videos). Eine nachträgliche Anpassung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
  • Die vollständige Umstellung aller bestehenden PDF-Dokumente auf barrierefreie Versionen wäre momentan mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 16.06.2025 erstellt.

Sie basiert auf einer Selbstbewertung anhand eines BITV-Tests, der folgende Prinzipien geprüft hat:

  • Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit
  • Prinzip 2: Bedienbarkeit
  • Prinzip 3: Verständlichkeit
  • Prinzip 4: Robustheit

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder sollten Sie Schwierigkeiten bei der Nutzung haben, bitten wir um entsprechende Mitteilung.

Barriere melden – Formular

Durchsetzungsverfahren

Sollte eine Rückmeldung von uns nicht zu einer zufriedenstellenden Lösung führen, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Die Ombudsstelle ist unter der Telefonnummer 0211 / 8553451 erreichbar oder per E-Mail an die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.

Auf der Internetseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW finden Sie weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik